[:de]Der Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgungskette und umfasst viele Wirtschaftsakteure. Die GDP-Leitlinien (Good Distribution Practice) für die „Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln“ (2013/C 68/01) enthalten Instrumente, um die „Großhändler“ bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und sollen u.a. verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen.
Folgender optisch abgesetzter Abschnitt stammt aus dem GLOSSAR der offiziellen deutschen Fassung:
Validierung | Nachweis, dass jedes Verfahren, jeder Prozess, jeder Ausrüstungsgegenstand, jedes Material, jede Tätigkeit oder jedes System tatsächlich zum Erreichen der erwarteten Ziele führt (Vgl. auch „Qualifizierung“). (Definiert in EudraLex, Band 4, im Glossar zu den Leitlinien für die gute Herstellungspraxis) |
Deutsche Fassung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:068:0001:0014:DE:PDF
Englische Fassung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:068:0001:0014:EN:PDF
Quelle:
Europäische Union: Gute Vertriebspraxis[:en]
INFORMATION FROM EUROPEAN UNION INSTITUTIONS, BODIES, OFFICES
AND AGENCIES
OTHER ACTS
Guidelines
of 7 March 2013
on Good Distribution Practice of Medicinal Products for Human Use
(2013/C 68/01)
English Version:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:068:0001:0014:EN:PDF
German Version:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:068:0001:0014:DE:PDF
Source:
Official Journal of the European Union[:]